You signed in with another tab or window. Reload to refresh your session.You signed out in another tab or window. Reload to refresh your session.You switched accounts on another tab or window. Reload to refresh your session.Dismiss alert
Copy file name to clipboardExpand all lines: data/processed/datasets.json
+14-12Lines changed: 14 additions & 12 deletions
Original file line number
Diff line number
Diff line change
@@ -10,7 +10,10 @@
10
10
"it": "Antibiotikaeinstaz in der Veterinärmedizin"
11
11
},
12
12
"dct:description": {
13
-
"de": "Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) erfasst detaillierte Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin. Tierärzte und Tierärztinnen bzw. Tierarztpraxen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, alle an Heim- und Nutztiere verabreichten oder verschriebenen Antibiotika zu melden. Diese Meldungen enthalten Informationen zu Spezies, Anzahl der behandelten Tiere, Präparatnamen, Wirkstoffen, abgegebenen Mengen, Dosis, Behandlungsfrequenz, Behandlungsdauer, Indikation und betroffenem Organsystem.\n\nVerbrauchsdaten dienen der Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und bilden eine zentrale Grundlage der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Mittelfristig sollen sie die Vertriebsdaten als wichtigste Messung des Antibiotikaeinsatzes ablösen. Sie ermöglichen es, Trends im Einsatz von Antibiotika zu erkennen, Risiken gezielt zu bewerten und regulatorische sowie präventive Massnahmen evidenzbasiert zu planen. Zudem sind die Daten für die internationale Berichterstattung (z. B. an die WOAH) erforderlich und tragen dazu bei, die Entwicklung von Resistenzen bei Tieren und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit einzudämmen."
13
+
"fr": "Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) erfasst detaillierte Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin. Tierärzte und Tierärztinnen bzw. Tierarztpraxen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, alle an Heim- und Nutztiere verabreichten oder verschriebenen Antibiotika zu melden. Diese Meldungen enthalten Informationen zu Spezies, Anzahl der behandelten Tiere, Präparatnamen, Wirkstoffen, abgegebenen Mengen, Dosis, Behandlungsfrequenz, Behandlungsdauer, Indikation und betroffenem Organsystem.\n\nVerbrauchsdaten dienen der Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und bilden eine zentrale Grundlage der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Mittelfristig sollen sie die Vertriebsdaten als wichtigste Messung des Antibiotikaeinsatzes ablösen. Sie ermöglichen es, Trends im Einsatz von Antibiotika zu erkennen, Risiken gezielt zu bewerten und regulatorische sowie präventive Massnahmen evidenzbasiert zu planen. Zudem sind die Daten für die internationale Berichterstattung (z. B. an die WOAH) erforderlich und tragen dazu bei, die Entwicklung von Resistenzen bei Tieren und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit einzudämmen.",
14
+
"de": "Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) erfasst detaillierte Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin. Tierärzte und Tierärztinnen bzw. Tierarztpraxen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, alle an Heim- und Nutztiere verabreichten oder verschriebenen Antibiotika zu melden. Diese Meldungen enthalten Informationen zu Spezies, Anzahl der behandelten Tiere, Präparatnamen, Wirkstoffen, abgegebenen Mengen, Dosis, Behandlungsfrequenz, Behandlungsdauer, Indikation und betroffenem Organsystem.\n\nVerbrauchsdaten dienen der Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und bilden eine zentrale Grundlage der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Mittelfristig sollen sie die Vertriebsdaten als wichtigste Messung des Antibiotikaeinsatzes ablösen. Sie ermöglichen es, Trends im Einsatz von Antibiotika zu erkennen, Risiken gezielt zu bewerten und regulatorische sowie präventive Massnahmen evidenzbasiert zu planen. Zudem sind die Daten für die internationale Berichterstattung (z. B. an die WOAH) erforderlich und tragen dazu bei, die Entwicklung von Resistenzen bei Tieren und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit einzudämmen.",
15
+
"en": "Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) erfasst detaillierte Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin. Tierärzte und Tierärztinnen bzw. Tierarztpraxen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, alle an Heim- und Nutztiere verabreichten oder verschriebenen Antibiotika zu melden. Diese Meldungen enthalten Informationen zu Spezies, Anzahl der behandelten Tiere, Präparatnamen, Wirkstoffen, abgegebenen Mengen, Dosis, Behandlungsfrequenz, Behandlungsdauer, Indikation und betroffenem Organsystem.\n\nVerbrauchsdaten dienen der Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und bilden eine zentrale Grundlage der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Mittelfristig sollen sie die Vertriebsdaten als wichtigste Messung des Antibiotikaeinsatzes ablösen. Sie ermöglichen es, Trends im Einsatz von Antibiotika zu erkennen, Risiken gezielt zu bewerten und regulatorische sowie präventive Massnahmen evidenzbasiert zu planen. Zudem sind die Daten für die internationale Berichterstattung (z. B. an die WOAH) erforderlich und tragen dazu bei, die Entwicklung von Resistenzen bei Tieren und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit einzudämmen.",
16
+
"it": "Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) erfasst detaillierte Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin. Tierärzte und Tierärztinnen bzw. Tierarztpraxen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, alle an Heim- und Nutztiere verabreichten oder verschriebenen Antibiotika zu melden. Diese Meldungen enthalten Informationen zu Spezies, Anzahl der behandelten Tiere, Präparatnamen, Wirkstoffen, abgegebenen Mengen, Dosis, Behandlungsfrequenz, Behandlungsdauer, Indikation und betroffenem Organsystem.\n\nVerbrauchsdaten dienen der Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und bilden eine zentrale Grundlage der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Mittelfristig sollen sie die Vertriebsdaten als wichtigste Messung des Antibiotikaeinsatzes ablösen. Sie ermöglichen es, Trends im Einsatz von Antibiotika zu erkennen, Risiken gezielt zu bewerten und regulatorische sowie präventive Massnahmen evidenzbasiert zu planen. Zudem sind die Daten für die internationale Berichterstattung (z. B. an die WOAH) erforderlich und tragen dazu bei, die Entwicklung von Resistenzen bei Tieren und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit einzudämmen."
14
17
},
15
18
"dct:accessRights": "RESTRICTED",
16
19
"dct:publisher": "BLV-OSAV-USAV-FSVO",
@@ -54,11 +57,9 @@
54
57
"bv:geoIdentifier": "BUR",
55
58
"bv:itSystem": "IS ABV",
56
59
"businessDataOwner": "INTERNAL",
57
-
"schemaViolations": 1,
58
-
"schemaViolationMessages": [
59
-
"'fr' is a required property"
60
-
],
61
-
"quality": 1596.5
60
+
"schemaViolations": 0,
61
+
"schemaViolationMessages": [],
62
+
"quality": 6898.0
62
63
},
63
64
{
64
65
"rdf:type": "dcat:Dataset",
@@ -71,7 +72,10 @@
71
72
"it": "Einfuhr von Tierarzneimittel"
72
73
},
73
74
"dct:description": {
74
-
"de": "In dieser Datensammlung sind Meldungen von Tierärztinnen und Tierätzten erfasst, die Tierarzneimittel (TAM) aus dem Ausland importieren. Ein Import von TAM ist zulässig, wenn kein alternativ einsetzbares oder medizinisch gleichwertiges TAM zugelassen ist, alternative TAM zugelassen, aber nicht verfügbar sind oder zugelassene TAM für gewisse Einzelfälle ungeeignet sind (bspw. Galenik oder Dosisstärke). Je nach Kategorie benötigen Importe eine Bewilligung oder nicht. Erfasst werden Angaben zum eingeführten Präparat, Wirkstoff, vorgesehener Tierart, Anzahl Packungen, Packungsgrösse, Anwendugsbetrieb, Zulassungsland, Importland sowie die medizinische Begründung für die Einfuhr.\n\nDie Datensammlung dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit ausserordentlicher Arzneimitteleinfuhren in der Veterinärmedizin. Sie ermöglicht es, Risiken im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Arzneimitteln zu überwachen und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Zudem liefert sie wertvolle Hinweise zu Versorgungslücken auf dem Schweizer Tierarzneimittelmarkt und unterstützt die Weiterentwicklung regulatorischer Strategien zur Sicherstellung der Tiergesundheit."
75
+
"fr": "In dieser Datensammlung sind Meldungen von Tierärztinnen und Tierätzten erfasst, die Tierarzneimittel (TAM) aus dem Ausland importieren. Ein Import von TAM ist zulässig, wenn kein alternativ einsetzbares oder medizinisch gleichwertiges TAM zugelassen ist, alternative TAM zugelassen, aber nicht verfügbar sind oder zugelassene TAM für gewisse Einzelfälle ungeeignet sind (bspw. Galenik oder Dosisstärke). Je nach Kategorie benötigen Importe eine Bewilligung oder nicht. Erfasst werden Angaben zum eingeführten Präparat, Wirkstoff, vorgesehener Tierart, Anzahl Packungen, Packungsgrösse, Anwendugsbetrieb, Zulassungsland, Importland sowie die medizinische Begründung für die Einfuhr.\n\nDie Datensammlung dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit ausserordentlicher Arzneimitteleinfuhren in der Veterinärmedizin. Sie ermöglicht es, Risiken im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Arzneimitteln zu überwachen und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Zudem liefert sie wertvolle Hinweise zu Versorgungslücken auf dem Schweizer Tierarzneimittelmarkt und unterstützt die Weiterentwicklung regulatorischer Strategien zur Sicherstellung der Tiergesundheit.",
76
+
"de": "In dieser Datensammlung sind Meldungen von Tierärztinnen und Tierätzten erfasst, die Tierarzneimittel (TAM) aus dem Ausland importieren. Ein Import von TAM ist zulässig, wenn kein alternativ einsetzbares oder medizinisch gleichwertiges TAM zugelassen ist, alternative TAM zugelassen, aber nicht verfügbar sind oder zugelassene TAM für gewisse Einzelfälle ungeeignet sind (bspw. Galenik oder Dosisstärke). Je nach Kategorie benötigen Importe eine Bewilligung oder nicht. Erfasst werden Angaben zum eingeführten Präparat, Wirkstoff, vorgesehener Tierart, Anzahl Packungen, Packungsgrösse, Anwendugsbetrieb, Zulassungsland, Importland sowie die medizinische Begründung für die Einfuhr.\n\nDie Datensammlung dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit ausserordentlicher Arzneimitteleinfuhren in der Veterinärmedizin. Sie ermöglicht es, Risiken im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Arzneimitteln zu überwachen und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Zudem liefert sie wertvolle Hinweise zu Versorgungslücken auf dem Schweizer Tierarzneimittelmarkt und unterstützt die Weiterentwicklung regulatorischer Strategien zur Sicherstellung der Tiergesundheit.",
77
+
"en": "In dieser Datensammlung sind Meldungen von Tierärztinnen und Tierätzten erfasst, die Tierarzneimittel (TAM) aus dem Ausland importieren. Ein Import von TAM ist zulässig, wenn kein alternativ einsetzbares oder medizinisch gleichwertiges TAM zugelassen ist, alternative TAM zugelassen, aber nicht verfügbar sind oder zugelassene TAM für gewisse Einzelfälle ungeeignet sind (bspw. Galenik oder Dosisstärke). Je nach Kategorie benötigen Importe eine Bewilligung oder nicht. Erfasst werden Angaben zum eingeführten Präparat, Wirkstoff, vorgesehener Tierart, Anzahl Packungen, Packungsgrösse, Anwendugsbetrieb, Zulassungsland, Importland sowie die medizinische Begründung für die Einfuhr.\n\nDie Datensammlung dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit ausserordentlicher Arzneimitteleinfuhren in der Veterinärmedizin. Sie ermöglicht es, Risiken im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Arzneimitteln zu überwachen und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Zudem liefert sie wertvolle Hinweise zu Versorgungslücken auf dem Schweizer Tierarzneimittelmarkt und unterstützt die Weiterentwicklung regulatorischer Strategien zur Sicherstellung der Tiergesundheit.",
78
+
"it": "In dieser Datensammlung sind Meldungen von Tierärztinnen und Tierätzten erfasst, die Tierarzneimittel (TAM) aus dem Ausland importieren. Ein Import von TAM ist zulässig, wenn kein alternativ einsetzbares oder medizinisch gleichwertiges TAM zugelassen ist, alternative TAM zugelassen, aber nicht verfügbar sind oder zugelassene TAM für gewisse Einzelfälle ungeeignet sind (bspw. Galenik oder Dosisstärke). Je nach Kategorie benötigen Importe eine Bewilligung oder nicht. Erfasst werden Angaben zum eingeführten Präparat, Wirkstoff, vorgesehener Tierart, Anzahl Packungen, Packungsgrösse, Anwendugsbetrieb, Zulassungsland, Importland sowie die medizinische Begründung für die Einfuhr.\n\nDie Datensammlung dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit ausserordentlicher Arzneimitteleinfuhren in der Veterinärmedizin. Sie ermöglicht es, Risiken im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Arzneimitteln zu überwachen und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Zudem liefert sie wertvolle Hinweise zu Versorgungslücken auf dem Schweizer Tierarzneimittelmarkt und unterstützt die Weiterentwicklung regulatorischer Strategien zur Sicherstellung der Tiergesundheit."
0 commit comments